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   VGH Hessen, 05.10.1989 - 7 UE 1702/86   

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VGH Hessen, 05.10.1989 - 7 UE 1702/86 (https://dejure.org/1989,7363)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05.10.1989 - 7 UE 1702/86 (https://dejure.org/1989,7363)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05. Oktober 1989 - 7 UE 1702/86 (https://dejure.org/1989,7363)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 02.12.1986 - 9 C 6.86

    Deutsche Volkszugehörigkeit - Allgemeine Vertreibungsmaßnahmen - Ethnisch

    Auszug aus VGH Hessen, 05.10.1989 - 7 UE 1702/86
    In Betracht käme ohnehin nur ein Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises "B" (§ 15 Abs. 2 Nr. 2 BVFG), da die 1953 geborene Klägerin keine Heimatvertriebene im Sinne des § 2 Abs. 1 BVFG sein kann und die Voraussetzungen des Abs. 2 dieser Vorschrift wegen fehlender Vertriebeneneigenschaft der hier allein in Frage kommenden Mutter der Klägerin nicht vorliegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1986 -- 9 C 6.86 --, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 47, Seite 28 f.).

    Da die Klägerin als nach Abschluß der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen im Vertreibungsgebiet geborene Person (sogenannte Spätgeborene) in dem auch für Aussiedler (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG) maßgebenden Zeitpunkt kurz vor Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen ein nach § 6 BVFG erforderliches Bekenntnis zum deutschen Volkstum nicht hat ablegen können, kommt es bei der gebotenen entsprechenden Anwendung des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG für die Beurteilung ihrer Volkszugehörigkeit stellvertretend für das fehlende eigene Volkstumsbekenntnis auf die Bekenntnislage innerhalb der Familie und einen durch deren Weitergabe hergestellten Bekenntniszusammenhang an (BVerwGE 51, 298), der auch dann vermittelt -- und im übrigen auch hinreichend objektiv bestätigt -- werden kann, wenn nur ein Elternteil deutscher Volkszugehöriger ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1974 -- 8 C 97.73 --, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 27; BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1986, a.a.O.).

    Der Senat verkennt nicht, daß es eines Hervortretens der Bekenntnislage im Hinblick auf die Unzumutbarkeit der Ablegung eines Bekenntnisses nach Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen nicht bedarf (BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1986, a.a.O.).

  • BVerwG, 10.11.1976 - 8 C 92.75

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Beendigung einer allgemeinen

    Auszug aus VGH Hessen, 05.10.1989 - 7 UE 1702/86
    Da die Klägerin als nach Abschluß der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen im Vertreibungsgebiet geborene Person (sogenannte Spätgeborene) in dem auch für Aussiedler (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG) maßgebenden Zeitpunkt kurz vor Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen ein nach § 6 BVFG erforderliches Bekenntnis zum deutschen Volkstum nicht hat ablegen können, kommt es bei der gebotenen entsprechenden Anwendung des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG für die Beurteilung ihrer Volkszugehörigkeit stellvertretend für das fehlende eigene Volkstumsbekenntnis auf die Bekenntnislage innerhalb der Familie und einen durch deren Weitergabe hergestellten Bekenntniszusammenhang an (BVerwGE 51, 298), der auch dann vermittelt -- und im übrigen auch hinreichend objektiv bestätigt -- werden kann, wenn nur ein Elternteil deutscher Volkszugehöriger ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1974 -- 8 C 97.73 --, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 27; BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1986, a.a.O.).
  • BVerwG, 11.12.1974 - VIII C 97.73

    Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Bestimmung der

    Auszug aus VGH Hessen, 05.10.1989 - 7 UE 1702/86
    Da die Klägerin als nach Abschluß der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen im Vertreibungsgebiet geborene Person (sogenannte Spätgeborene) in dem auch für Aussiedler (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG) maßgebenden Zeitpunkt kurz vor Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen ein nach § 6 BVFG erforderliches Bekenntnis zum deutschen Volkstum nicht hat ablegen können, kommt es bei der gebotenen entsprechenden Anwendung des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG für die Beurteilung ihrer Volkszugehörigkeit stellvertretend für das fehlende eigene Volkstumsbekenntnis auf die Bekenntnislage innerhalb der Familie und einen durch deren Weitergabe hergestellten Bekenntniszusammenhang an (BVerwGE 51, 298), der auch dann vermittelt -- und im übrigen auch hinreichend objektiv bestätigt -- werden kann, wenn nur ein Elternteil deutscher Volkszugehöriger ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1974 -- 8 C 97.73 --, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 27; BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1986, a.a.O.).
  • BVerwG, 18.02.1987 - 9 B 326.86

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus VGH Hessen, 05.10.1989 - 7 UE 1702/86
    Kann nach allem nicht unmittelbar festgestellt werden, daß die Klägerin in eine bei ihrer Mutter angeblich bestehende subjektive Bekenntnislage hineingewachsen ist und sich diese angeeignet hat, so kommt es in ähnlicher Weise wie für die Beurteilung der deutschen Volkszugehörigkeit von bekenntnisfähigen, vor Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen geborenen Kindern aus ethnisch gemischten Familien, bei denen ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum nicht unmittelbar festzustellen ist, darauf an, ob in der Person des Kindes Merkmale im Sinne des § 6 BVFG vorliegen, die aufgrund der ihnen neben ihrer Bestätigungsfunktion innewohnenden Indizwirkung mittelbar hinreichend für eine Überlieferung der bei dem volksdeutschen Elternteil vorhandenen Bekenntnislage sprechen (BVerwG, Beschluß vom 18. Februar 1987 -- 9 B 326.86 --).
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